Datenschutz

  1. Im Rahmen dieses Vertrages werden personenbezogene Daten der Patientin wie auch der
    Kinder von der Hebamme erhoben, verarbeitet und genutzt. Diese Daten werden in
    elektronischer und nicht elektronischer Form gespeichert. Neben Angaben zur Person und
    sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger usw.) gehören hier insbesondere die für die
    Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Der Umgang mit diesen Daten erfolgt
    lediglich in dem Umfang, soweit es für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und
    Archivierung gemäß der jeweilige Berufsordnung nennen (Abkürzung) in der jeweils gültigen
    Fassung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die
    Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten
    entsprechend Art. 9 Abs. 3 DSGVO. 
  2. Die Daten werden grundsätzlich nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder
    hierfür eine gesetzliche Grundlage / Verpflichtung besteht, was insbesondere in folgenden
    Konstellationen der Fall ist:

2.1.   Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen, an der Behandlung beteiligten
         Personen (z.B. Ärztinnen / Ärzte) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen
         Daten wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern die
         Patientin hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation es erfordert, insbesondere,
         wenn die Patientin nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist. 

2.2.  Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den
        Krankenkassen, erfolgt direkt diesen gegenüber mittels elektronischer
        Datenübertragung gemäß §§ 301a Abs. 1, 302 Abs. 1 SGB V. Die
        Hebamme verarbeitet die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen und der
        Abrechnungsfirma Hebamio.

Entsprechendes gilt für die Abrechnung gegenüber der Versicherten selbst. 

2.3. Untersuchungen von Körpermaterial, Screenings führt die 
       Hebamme durch. Dazu beauftragt die Hebamme im Namen der Versicherten
       geeignete Laborärztinnen / Laborärzte oder ein geeignetes medizinisches Labor und gibt die Daten an diese weiter. 

 

    3. Die Daten der Versicherten werden solange gespeichert, bis die hebammenhilfliche Betreuung
        abgeschlossen und abgerechnet ist. Nach Abschluss der hebammenhilflichen Betreuung
        entstehen steuer- und berufsrechtliche Aufbewahrungspflichten für die Hebamme. In beiden
        Fällen müssen entsprechende Nachweise mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. Für die
        Aufbewahrungsdauer der Behandlungsunterlagen gilt § 5 Abs. 4.

 

    4. Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, hat die Versicherte ein Recht auf
        Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSG0VO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder
        Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO). Die Versicherte wird darauf
        hingewiesen, dass im Fall der Verweigerung der Datenverarbeitung eine Erfüllung des
        Behandlungsvertrages unter Umständen nicht möglich ist. Für diesen Fall besteht kein Anspruch
        auf Erfüllung der in diesem Vertrag vereinbarten Leistungen. Darüber hinaus kann der
        Versicherten gegebenenfalls ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21 DSGVO)
        zustehen. Den Widerspruch kann die Versicherte jederzeit formlos gegenüber der Hebamme
        erklären. Die Versicherte hat zudem gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerden bei der
        zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu erheben.