2.1. Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen, an der Behandlung beteiligten
Personen (z.B. Ärztinnen / Ärzte) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen
Daten wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern die
Patientin hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation es erfordert, insbesondere,
wenn die Patientin nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist.
2.2. Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den
Krankenkassen, erfolgt direkt diesen gegenüber mittels elektronischer
Datenübertragung gemäß §§ 301a Abs. 1, 302 Abs. 1 SGB V. Die
Hebamme verarbeitet die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen und der
Abrechnungsfirma Hebamio.
Entsprechendes gilt für die Abrechnung gegenüber der Versicherten selbst.
2.3. Untersuchungen von Körpermaterial, Screenings führt die
Hebamme durch. Dazu beauftragt die Hebamme im Namen der Versicherten
geeignete Laborärztinnen / Laborärzte oder ein geeignetes medizinisches Labor und gibt die Daten an diese weiter.
3. Die Daten der Versicherten werden solange gespeichert, bis die hebammenhilfliche Betreuung
abgeschlossen und abgerechnet ist. Nach Abschluss der hebammenhilflichen Betreuung
entstehen steuer- und berufsrechtliche Aufbewahrungspflichten für die Hebamme. In beiden
Fällen müssen entsprechende Nachweise mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. Für die
Aufbewahrungsdauer der Behandlungsunterlagen gilt § 5 Abs. 4.
4. Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, hat die Versicherte ein Recht auf
Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSG0VO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder
Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO). Die Versicherte wird darauf
hingewiesen, dass im Fall der Verweigerung der Datenverarbeitung eine Erfüllung des
Behandlungsvertrages unter Umständen nicht möglich ist. Für diesen Fall besteht kein Anspruch
auf Erfüllung der in diesem Vertrag vereinbarten Leistungen. Darüber hinaus kann der
Versicherten gegebenenfalls ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21 DSGVO)
zustehen. Den Widerspruch kann die Versicherte jederzeit formlos gegenüber der Hebamme
erklären. Die Versicherte hat zudem gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerden bei der
zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu erheben.