AGB

Allgemeine Vertragsbedingungen (AGBs)

der Hebamme Mandy Tontch aus der Hebammenpraxis Naturnah (in den AGBs, als Hebamme bezeichnet) und der Leistungsempfängerin

 

  1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen der Hebammenpraxis Naturnah - Hebamme Mandy Tontch und der Leistungsempfängerin.

 

  1. Rechtsverhältnis

Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin sind privatrechtlicher Natur.

 

  1. Umfang der Leistungen

(1) Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde.

 

(2) Bei Selbstzahlerinnen richtet sich das Leistungsangebot nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes, in dem die Leistung erbracht wird. Das ist für den Sitz der Hebamme die Vergütungsordnung des Sozialministeriums über die Gebühren für die Leistungen der Hebammen und Entbindungspfleger außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung Baden- Württemberg (Hebammengebührenordnung- HebGebO) vom 28. April 2010 in der zurzeit gültigen Fassung. 

 

(3) Nicht Gegenstand der Leistungen ist die Leistungen der von den Hebammen hinzugezogenen Ärzte bzw. Krankentransporte. Leistungen hinzu gezogener Ärzte oder Krankentransporte werden von diesen gesondert berechnet.

 

(4) Für vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten werden und die nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, stellt die Hebamme die entgangene Vergütung in Höhe der voraussichtlich entfallenen Einnahmen der Leistungsempfängerin in Rechnung mit Ausnahme einzelner Kursausfälle.

 

  1. Terminverlegung:

(1) Vereinbarte Termine verstehen sich seitens der Hebamme grundsätzlich mit einer Toleranzzeit von +/- 30 Minuten, weil Hebammenhilfe nicht absolut planbar ist und zeitlichen Schwankungen je nach Bedarf unterworfen sein kann. Die Hebamme ist berechtigt, aus berufsbedingten Gründen bereits vereinbarte Termine kurzfristig abzusagen und / oder zu verlegen. Die Hebamme wird die Versicherte unverzüglich darüber in Kenntnis setzen. In diesem Fall vereinbart die Hebamme mit der Versicherten einen neuen Termin. In dringenden Fällen wendet sich die Versicherte unverzüglich an eine Kinderärztin / einen Kinderarzt, eine gynäkologische Praxis, an die nächstgelegene Klinik oder wählt den Notruf unter 112.

 

(2) Bei den Terminvereinbarungen zwischen der Hebamme und der Versicherten handelt es sich um eine sogenannte Bestellpraxis, in der mit längeren Terminvorläufen gearbeitet werden muss. Das heißt, dass die Hebamme ihre Termine zur konkreten Leistungserbringung langfristig im Voraus plant. Kurzfristig abgesagte Termine können daher in der Regel nicht neu vergeben werden und führen zu einem Anspruch auf Ausfallhonorar zugunsten der Hebamme. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Hebamme und die Versicherte folgendes:

 

(3) Die Hebamme und die Versicherte vereinbaren für den Leistungszeitraum verbindliche Termine. Die Versicherte verpflichtet sich, den jeweils verbindlich vereinbarten Termin einzuhalten. Für den Fall, dass vereinbarte Termine seitens der Versicherten nicht wahrgenommen werden, insbesondere weil diese am vereinbarten Leistungsort nicht anzutreffen war, ist die Versicherte verpflichtet, der Hebamme die hierdurch entfallende Vergütung zu ersetzen (§ 615 BGB) mit Ausnahme einzelner Kursausfälle. Die Kosten werden in diesem Fall nicht von der Krankenversicherung übernommen. Nimmt die Versicherte den vereinbarten Termin nicht wahr, ohne spätestens 24 Stunden zuvor abzusagen, so werden ihr die Einnahmen der durch die Absage entgangenen Gebühren in Rechnung gestellt. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Versicherte das Versäumnis nicht zu vertreten hat. Mit nachfolgender Unterschrift erklärt sich die Versicherte mit der Vereinbarung zum Ausfallhonorar ausdrücklich einverstanden. Gleichfalls erklärt sie damit, die Regelungen zum Ausfallhonorar gelesen, verstanden und keine Nachfragen zu haben.

 

  1. Sprechzeiten und Erreichbarkeit

(1) Die Hebamme gewährleistet während der Vertragslaufzeit unter der Rufnummer 0176/ 550 14 090 eine telefonische Erreichbarkeit von Montag bis Freitag zwischen 09:00 Uhr und 14:00 Uhr. Hinterlassene Nachrichten auf dem Anrufbeantworter / der Mailbox werden in zumutbaren Zeitabständen abgehört, verbunden mit einer Rückmeldung.

(2) Wenn die Hebamme nicht erreichbar ist, soll die Leistungsnehmerin stets eine Nachricht auf der Mailbox hinterlassen mit ihrem Namen und dem Anliegen ihres Anrufs. In dringenden Fällen wendet sie sich direkt an ihren Haus- oder Frauenarzt /ärztin, Kinderarzt / ärztin oder sucht die nächstgelegene Klinik auf. An Feiertagen und Wochenenden ist die Hebamme nur in dringenden Fällen über die Mailbox erreichbar. Die Hebammen entscheidet selbst, ob sie einen Hausbesuch am Wochenende oder am Feiertag durchführen kann bzw. schickt bei einem unregelmäßigen Verlauf des Wochenbetts die Leistungsempfängerin zur Abklärung in die Klinik bzw. zum niedergelassen Arzt. (gesonderte Absprachen und IGeL Leistungen können getroffen werden - siehe IGeL Leistungsvertrag).

Bei Fragen, Terminwünschen oder Terminverschiebung jederzeit per E-Mail:

hebamme.mandy.tontch@gmx.de 

oder in der Hebammensprechstunde

https://tontch.hebamio.de/termine 

 

  1. Als Wahlleistungen können vereinbart werden:

a) Leistungen, die nicht Gegenstand des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V sind und über die keine Zusatzvereinbarung mit Einzelkassen abgeschlossen wurde.

b) Leistungen, deren Umfang bei gesetzlich Versicherten über die Obergrenze des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGBV hinausgehen, z.B.

Hinweis: Über eine mögliche Überschreitung des Leistungsumfangs nach dem Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe gemäß § 134a Abs. 1 SGB V, hat die Hebamme die Versicherte rechtzeitig aufzuklären, soweit sie ihr bekannt sind. Für eine weitere Inanspruchnahme der Hebamme wäre sodann eine gesonderte Vereinbarung über entsprechende Leistungsinhalte zu treffen.

Die Hebamme verpflichtet sich, die Leistungsempfängerin vor der Inanspruchnahme einer Wahlleistung über etwaige Kosten zu informieren.

Die Rechnungen werden per E-Mail zugesandt und werden gemäß der Vereinbarungen per Überweisung beglichen.

 

  1. Abrechnung des Entgelts

(1) Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Hebamme die Leistungen mit der leistungspflichtigen gesetzlichen Krankenkasse ab. Davon nicht umfasst sind die vereinbarten Wahlleistungen. Für diese sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Zahlung verpflichtet (IGeL Leistungsvertrag)

 

(2) Leistungsempfängerinnen, für die eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts die Leistungen, die im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft in Anspruch genommen werden schuldet (z.B. Heilfürsorgeberechtigte), legen eine Kostenübernahmeerklärung ihrer Kostenträger vor, die die Leistungen nach Nr. 3 dieser AGBs umfasst. Liegt diese Kostenübernahmeerklärung nicht vor oder deckt sie die in Anspruch genommenen Leistungen nicht ab, sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen verpflichtet.

 

(3) Selbstzahlerinnen sind zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen der Hebamme nach dieser AGBs verpflichtet.

Bei Selbstzahlerinnen richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang nach der Vergütungsordnung des Sozialministeriums über die Gebühren für die Leistungen der Hebammen und Entbindungspfleger außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung des Landes Baden- Württemberg (Hebammengebührenordnung- HebGebO) vom 28. April 2010 in der zurzeit gültigen Fassung. Die Leistungsempfängerin ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären.

Hinweis: die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherung unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnisse über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.

 

(4) Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren in Höhe von pauschal 5,- Euro berechnet werden.

 

(5) Eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.

 

(6) Sofern die Leistungsempfängerin Wahlleistungen mit der Hebamme vereinbart hat, kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.

 

     8. Datenschutz/Schlussbestimmungen


Die Hebamme erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten (insbesondere Anrede, Vorname, Familienname, Adresse, Telefonnummer, Emailadresse von Teilnehmerinnen, Art der Krankenversicherung, voraussichtlicher Entbindungstermin bzw. Geburtsdatum des Kindes).

Bei Abschluß eines Behandlungsvertrages / Teilnahmeanmeldung zu einem Kurs / Angebot der Hebammenpraxis mit der Hebamme gelten die AGB's und Datenschutzbestimmungen der Hebamme. Die Leistungsempfängerin erklärt sich mit ihrer Unterschrift mit den AGB's und den Datenschutzbestimmungen einverstanden. Der Hebamme ist die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Durchführung des Vertrages sowie zu Abrechnungszwecken gestattet.

Die Leistungsempfängerin hat das Recht auf unentgeltliche Auskunft betreffend der bei der Hebamme gespeicherten Daten. Die Leistungsempfängerin hat das Recht auf Berichtigung der personenbezogenen Daten, wenn diese unrichtig sind.

Die Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen.

 

       9. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder dieser Text eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, welche dem Zweck der gewollten Regelung am ehesten entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
Cookies erleichtern die Bereitstellung meiner Dienste. Mit der Nutzung der Dienste der Hebamme erklärt sich die Leistungsempfängerin damit einverstanden, dass die Hebamme Cookies verwende.

 

      10. Anspruch auf Hausbesuche:

(1) Frauen/Familien, die als Notfall oder Vertretung in die Hebammensprechstunde der Hebammenpraxis Naturnah kommen, haben keinen Anspruch auf Hausbesuche. Diese sind nur für Bestandskunden im Leistungsumfang enthalten.

 

 

 

 

"Hebammenpraxis Naturnah"
 
Hebamme 
Mandy Tontch
Bürggasse 21
89182 Bernstadt 
mobil 0176/ 550 14 090
Festnetz 07348/ 404 98 64
E-Mail hebamme.mandy.tontch@gmx.de 
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